Deutsche Umwelthilfe gegen Mercedes: Oberlandesgericht weist Klimaklage zurück

Vor dem Oberlandesgericht Stuttgart hatte die Klimaschutzklage der Deutsche Umwelthilfe (DUH) gegen Mercedes-Benz auch in der Berufung keinen Bestand.

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Ola Källenius vor einem Mercedes-Benz EQS

Mercedes-Benz-Chef Ola Källenius braucht wohl nicht zu befürchten, dass er sein Unternehmen rasch umbauen muss. Im Hintergrund das Elektroauto Mercedes-Benz EQS

(Bild: Mercedes-Benz)

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Der 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat die Berufung des Umweltschutzvereins Deutsche Umwelthilfe (DUH) gegen Mercedes-Benz zurückgewiesen. Die DUH will erreichen, dass Autohersteller spätestens ab 31. Oktober 2030 keine neuen Autos mit Verbrennungsmotor mehr verkauft. Damit solle verhindert werden, dass der deutsche Gesetzgeber Maßnahmen zum Klimaschutz ergreifen müsse, welche die Bürger in ihren Grundrechten erheblich beeinträchtigen könnten.

Um diesen Fall zu verhindern, will die DUH Mercedes-Benz zwingen, die Abgabe von Autos mit klimawirksamem Antrieb zu beenden, noch bevor er damit gegen gesetzliche Vorgaben verstoße. Dazu könne es laut DUH kommen, weil der Gesetzgeber verfassungsrechtlich zur Reduktion des Treibhausgasausstoßes verpflichtet sei. Der Senat stufte die Berufung als "offensichtlich unbegründet" ein, da der Verkauf von Autos mit Verbrennungsmotor bis 2035 nicht zu einem rechtswidrigen Zustand führe, weil im Rahmen des EU-Klimaschutzpakets "Fit für 55" ein sogenanntes "Verbrennerverbot" ab 2035 festgeschrieben sei. Der Beschluss (Az. 12 U 170/22) ist noch nicht rechtskräftig. Er kann beim Bundesgerichtshof mit der Nichtzulassungsbeschwerde angefochten werden.

(fpi)